Patrick Reich Steuerberater — zur Startseite

Unsere Leistungen

Hier liegen unsere Stärken

Ein umfassendes Spektrum steuerlicher Themengebiete — für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen aller Rechtsformen.

Vier Bereiche

Womit wir Sie unterstützen

Von der laufenden Buchhaltung bis zum Jahresabschluss — in allen Bereichen betreut Sie ein fester Ansprechpartner.

Steuererklärung

Für Privatpersonen und Unternehmen jeder Rechtsform — von der Einkommensteuer bis zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Zinsabschlagsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer

Jahresabschluss

Für Personen- und Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler.

  • Personen- & Kapitalgesellschaften
  • Einzelunternehmen & Freiberufler
  • Bilanz
  • Gewinn- & Verlustrechnung
  • Ergänzungsbilanzen
  • Sonderbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Finanzbuchhaltung

Laufende Buchführung mit digitalen Prozessen — inklusive Auswertungen, die Ihnen als Entscheidungsgrundlage dienen.

  • Kontierung & Erfassung
  • Kunden & Lieferanten
  • Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen
  • Auswertungen
  • Rentabilitätsrechnung

Lohn & Gehalt

Vollständige Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive aller Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt.

  • Personalstammdaten
  • Gehaltsabrechnungen
  • Lohnabrechnungen
  • Laufende Abgaben
  • Lohnfortzahlungen
  • Krankenkassenmeldungen

Für eine einfache und schnelle Abwicklung

So läuft Ihre Einkommensteuererklärung

Drei Schritte, ein fester Ansprechpartner. Wir sagen Ihnen vorab genau, welche Unterlagen wir brauchen.

  1. Sie bringen uns Ihre Unterlagen

    Sie erhalten von uns eine Checkliste mit allen Aufwendungen, die wir für die Bearbeitung benötigen. Die Vollmacht ergänzen Sie um Ihre persönlichen Daten.

  2. Wir erstellen und reichen ein

    Lassen Sie uns die Unterlagen zukommen — vorzugsweise digital. Wir erstellen Ihre Steuererklärung und reichen sie bei Ihrem Finanzamt ein.

  3. Wir prüfen den Steuerbescheid

    Nach Eingang prüfen wir Ihren Bescheid und betreuen Sie so lange, bis ein korrekter Steuerbescheid vorliegt.

Unterlagen zum Herunterladen

Gut zu wissen

Lohnersatzleistungen und Ihre Steuererklärung

Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld sind Lohnersatzleistungen. Auf sie zahlen Sie zwar keine Steuern — sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen damit Ihren persönlichen Steuersatz.

Wer solche Leistungen bezogen hat, ist in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das übernehmen wir gerne für Sie.

Kontakt

Lernen wir uns kennen

Ein erstes Gespräch klärt meist schon, ob wir zueinander passen und wie wir Sie unterstützen können. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz — wir melden uns zurück.